Gebühren, Entgelte, Steuern

Auszug (Stand: 01.01.2019)


Bei Versand von Bescheinigungen, Auskünften, etc. per Post werden die aktuellen Portogebühren der Deutschen Post hinzugerechnet (Stand: 01.01.2022 Brief bis 20 g - 0,85 €)

Nähere Informationen, sowie die akuell gültige Höhe finden Sie auf: https://www.deutschepost.de/de/produkte.html

 

 

Art

Kurzbeschreibung

EURO

Bescheinigung Melde- und Aufenthaltsbescheinigung, landwirtschaftliche Bescheinigung, Bestätigung, Zeugnis, Attest, Ausweis usw.

7,50€
Melderegisterauskunft

Einfache Auskunft - § 32 Abs. 1 MG 7,50€
  Erweiterte Auskunft - § 32 Abs. 2 MG

15,00€
  Gruppenauskunft, je Person - § 32 Abs. 3, § 34 Abs. 1, 2, 3 MG

2,50€
Führungszeugnis Antrag

13,00€
Gewerbezentralregister Auskunft

13,00€
Gewerbeordnung Gewerbe-An-, Um-, Abmeldungen (Bestätigung)

20,00€
Reisepass 32 Seiten Pass

70,00€
  32 Seiten Pass unter 24 Jahren

37,50€
  48 Seiten Pass

92,00€
  48 Seiten Pass unter 24 Jahren

59,50€
  32 Seiten Express Pass

102,00€
  32 Seiten Express Pass unter 24 Jahren

69,50€
  48 Seiten Express Pass

124,00€
  48 Seiten Express Pass unter 24 Jahren

91,50€
  Vorläufiger Reisepass

26,00€
Personalausweis Antragsteller ab 24 Jahren

37,00€
  Antragsteller unter 24 Jahren

22,80€
  Vorläufiger Personalausweis

10,00€
  Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Änderung der Transport-PIN in eine persönliche PIN

gebührenfrei
  Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei
  Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)

gebührenfrei
  Ändern der Anschrift bei Umzügen

gebührenfrei
  Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall

gebührenfrei
  Entsperren der Online-Ausweisfunktion

gebührenfrei
  Schutzhüllen für alten Personalausweis

0,20€
Kinderreisepass bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

13,00€
  Änderung / Verlängerung

6,00€
Fotokopie bis DIN A4

 
  -je erste Seite

1,00€
  -je weitere Seite

0,75€
  größer DIN A4

 
  -je erste Seite

1,50€
  -je weitere Seite

1,20€
Beglaubigung Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite

2,50€
Führerscheingebühren Ersterteilung - Fahrerlaubnis auf Probe

44,70€
  Ersterteilung Kl. L, M, T - keine Probezeit

43,90€
  Begleitetes Fahren mit 17

52,40€
  zuzüglich jede Begleitperson

13,30€
  Erweiterung

43,9€
  Erweiterung Kl. L, M, T auf Kl. A, B, C 44,70€

  Umschreibung Ausländer-/Dienstfahrerlaubnisse

36,30€
  Ersterteilung oder Erweiterung auf Klasse D, D1 und FzF

56,90€
  Verlängerung Klasse C, C1

43,90€
  Verlängerung Klasse D, D1

56,90€
  Verlängerung Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)

51,00€
  Neuerteilung - Antrag

129,40€
  Umschreibung Führerschein (Kartenführerschein)

25,30€
  Ersatz bei Unbrauchbarkeit (ohne Eid.Vers.)

57,90€
  Internationaler Führerschein

16,00€
Personenstandsurkunde

 

12,00€
Kirchenaustritt

  35,00€
Bestattungsrecht Ausstellung Leichenpaß - §§ 44, 45 BestattG

20,00€
  Unbedenklichkeitsbescheinigung (Feuerbestattung) - § 16, Abs. 2, Nr. 2 BestVO

15,00€
Gaststättenerlaubnis
vorübergehende Gestattung nach § 12 GastG
1 Tag 15,00€
  2.-4. Tag - je weiterer Tag

5,00€
Hundesteuer ein Hund

125,00€
  zweiter Hund und jeder weitere Hund doppelte Gebühr

250,00€
  Listenhund

1.250,00€
Abwassersatzung Schmutzwassergebühr ab 01.01.2022

2,90 €/cbm

  Niederschlagswassergebühr ab 01.01.2022

0,60 €/cbm

Steuerliche Unbedenklichkeits- bescheinigung

  5,00€
Verweise:    
*) Die Gebühren sind um 13,00 € anzuheben, wenn die Amtshandlung vorgenommen wird auf Veranlassung der antragstellenden Person
   1. außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder
   2. von einer nicht zuständigen Behörde. (§ 1 Abs. 3 PAuswGebV)
**) Die Gebühr ist um 30,00 € anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, vorgenommen wird. (§ 1 Abs. 3 PAuswGebV)
     
a) Die Gebühr ist zu verdoppeln für eine Amtshandlung, wenn sie auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird. (§ 15 Abs. 2 PassV)
b) Die Gebühr ist zu verdoppeln für eine Amtshandlung, wenn sie auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird. (§ 15 Abs. 2 PassV)

 



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