Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Meldewesen
Meldeschein Anmeldung § 23 Abs. 1 BMG
Ummeldung einer neuen Wohnung mit Hinweis >
Abmeldung einer Zweitwohnung (Nebenwohnung)
Meldeschein Abmeldung und Bestätigung § 23 Abs. 1 BMG
Wohnungsgeberbestätigung - zwingend erforderlich ab 01.11.2015 (keine elektronische Übermittlung möglich, bitte ausdrucken und mit Unterschrift des Vermieters beim Einwohnermeldeamt einreichen)
Zuständigkeit
Bürgerbüro
Einwohnermelde-, Ordnungs-, Sozial- und Standesamt, Friedhofswesen
Rathaus Walddorfhäslach Öffnungszeiten: |
Ortsverwaltung Häslach Öffnungszeiten: |
Aktuelles
Bundestagswahl
am 23. Februar 2025
Bekanntmachungen und InformationenÖffentliche Bekanntmachungen
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung ab 01.01.2025
Rathaus Walddorfhäslach
Montag - Freitag
08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag
15:30 - 18:30 Uhr
Ortsverwaltung Häslach
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und
14:30 - 16:00 Uhr
Wasserablesung
Europawahl 2024
Kommunalwahl 2024
Mehr Infomationen und öffentliche Bekanntgaben zur Wahl.Briefwahlantrag